Die Beurteilung der sittlichen Reife Heranwachsender im Sinne des § 105 JGG-Versuch einer Operationalisierung
Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 1991•degruyter.com
Zusammenfassung Die Reifebeurteilung Heranwachsender im Sinne des § 105 JGG zählt
zu den schwierigsten forensischen Aufgaben. Eines der Hauptprobleme ist die fehlende
Operationalisierung der Beurteilungskriterien. Ausgehend von den Marburger Richtlinien
und den Empfehlungen von Villinger werden zehn Reifemerkmale operationalisiert und an
einer Feldstichprobe von 340 18jährigen aus einer prospektiven epidemiologischen
Längsschnittstudie evaluiert. Die Reifekriterien weisen eine hohe Interraterreliabilität auf …
zu den schwierigsten forensischen Aufgaben. Eines der Hauptprobleme ist die fehlende
Operationalisierung der Beurteilungskriterien. Ausgehend von den Marburger Richtlinien
und den Empfehlungen von Villinger werden zehn Reifemerkmale operationalisiert und an
einer Feldstichprobe von 340 18jährigen aus einer prospektiven epidemiologischen
Längsschnittstudie evaluiert. Die Reifekriterien weisen eine hohe Interraterreliabilität auf …
Zusammenfassung
Die Reifebeurteilung Heranwachsender im Sinne des § 105 JGG zählt zu den schwierigsten forensischen Aufgaben. Eines der Hauptprobleme ist die fehlende Operationalisierung der Beurteilungskriterien. Ausgehend von den Marburger Richtlinien und den Empfehlungen von Villinger werden zehn Reifemerkmale operationalisiert und an einer Feldstichprobe von 340 18jährigen aus einer prospektiven epidemiologischen Längsschnittstudie evaluiert. Die Reifekriterien weisen eine hohe Interraterreliabilität auf. Reifevorsprünge zugunsten der Mädchen ergaben sich für Kriterien, die mit einer frühen Partnerwahl zusammenhängen. Psychiatrisch auffällige Heranwachsende zeigten eine insgesamt verzögerte Reifeentwicklung, wobei emotionale und entwicklungsabhängige Störungen eine harmonische Retardierung aufwiesen, während das Reifeprofil der Sozialstörungen inhomogen war und neben extremen Retardierungen auch Akzelerationen zeigte. Die Reifeentwicklung wird vor allem durch psychische Störungen und chronische Belastungen des Jugendalters bestimmt und ist mit der allgemeinen Intelligenz nur schwach assoziiert. Unterschiede zwischen 15 reifen und 14 unreifen Jugenddelinquenten ließen sich weder für Art und Häufigkeit des Delikts noch für das Strafmaß nachweisen.
De Gruyter
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