Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Beschäftigte nicht
DIW Wochenbericht, 2019•econstor.eu
Seit gut vier Jahren gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn-doch nach wie vor
erhalten ihn viele ArbeitnehmerInnen nicht. Das zeigen neue Berechnungen auf Basis des
Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die die Nichteinhaltung des Mindestlohns für das
Jahr 2017 fortschreiben. Demnach wurden selbst bei einer konservativen Schätzung rund 1,
3 Millionen anspruchsberechtigte Personen im Rahmen einer Hauptbeschäftigung
unterhalb des Mindestlohns bezahlt. Hinzu kommen etwa eine halbe Million Beschäftige in …
erhalten ihn viele ArbeitnehmerInnen nicht. Das zeigen neue Berechnungen auf Basis des
Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die die Nichteinhaltung des Mindestlohns für das
Jahr 2017 fortschreiben. Demnach wurden selbst bei einer konservativen Schätzung rund 1,
3 Millionen anspruchsberechtigte Personen im Rahmen einer Hauptbeschäftigung
unterhalb des Mindestlohns bezahlt. Hinzu kommen etwa eine halbe Million Beschäftige in …
Seit gut vier Jahren gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn - doch nach wie vor erhalten ihn viele ArbeitnehmerInnen nicht. Das zeigen neue Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die die Nichteinhaltung des Mindestlohns für das Jahr 2017 fortschreiben. Demnach wurden selbst bei einer konservativen Schätzung rund 1,3 Millionen anspruchsberechtigte Personen im Rahmen einer Hauptbeschäftigung unterhalb des Mindestlohns bezahlt. Hinzu kommen etwa eine halbe Million Beschäftige in einer Nebentätigkeit. Zwar sind die vertraglich vereinbarten Löhne der zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen in den Jahren 2014 bis 2016 um rund 13 Prozent gestiegen. Trotz der erstmaligen Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro im Jahr 2017 hat sich dieser positive Trend aber nicht fortgesetzt. Inwiefern die Nichteinhaltung des Mindestlohns mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur verpflichtenden Erfassung der gesamten Arbeitszeiten der Beschäftigten eingedämmt werden kann, hängt von der konkreten Umsetzung dieses Urteils ab. Darüber hinaus wäre die Einführung einer "Fair Pay"-Plakette zur Kennzeichnung von Betrieben, die die Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentieren, ratsam. VerbraucherInnen könnten dann - wie beim Biosiegel - bewusste und informierte Konsumentscheidungen treffen.
econstor.eu
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